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Allgemeine Informationen
In meiner Praxis werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit ihren Familien kinder- und jugendpsychiatrisch und -psychotherapeutisch untersucht und behandelt.
In einem multiprofessionellen Therapeutenteam verfolgen wir einen ganzheitlichen Betrachtungs- und Behandlungsansatz, mit dem wir die Erstuntersuchung, die psychiatrische und psychologische Diagnostik und die möglichen Behandlungsangebote so individuell passend wie möglich gestalten.
Im Rahmen des sozialpsychiatrischen Behandlungskonzeptes erfolgt eine Kooperation mit komplementären Einrichtungen und Berufsgruppen. Bei Bedarf und mit Ihrem Einverständnis nehmen wir zum Informationsaustausch oder zur Beratung Kontakt z.B. mit dem Haus- oder Kinderarzt, dem Kindergarten, der Schule oder sozialen Einrichtungen auf.
Wir arbeiten mit festen Terminen, die telefonisch oder persönlich vereinbart werden. Ersttermine, für die wir Ihnen eine Doppelstunde reservieren, erfolgen nach Voranmeldung und Abholung von Unterlagen, die Sie vorab zu Hause ausfüllen sollten.
Anschließend folgen meist Termine zur Diagnostik, in denen wir durch die Anwendung von Leistungstests, Konzentrationstests und Verfahren zur emotionalen Diagnostik weitere Einblicke in die aktuelle Situation und Symptomatik Ihres Kindes gewinnen. Bei speziellen Fragestellungen erfolgen weitere Testverfahren, wie z.B. Lese- und Rechtschreibtests, Dyskalkulietests oder z.B. Autismusscreeningverfahren. Daneben geben wir Ihrem Kind meist verschiedene Fragebögen mit, die zu Hause beantwortet werden können, und die wir hier dann auswerten. Auch mögliche Belastungen der Eltern versuchen wir, wenn angebracht, über Fragebogenverfahren genauer abzuklären.
In den meisten Fällen können wir, wenn nötig, nach der Eingangsdiagnostik passende eigene Behandlungsangebote anbieten.
Dies sind, im Rahmen der kassenärztlichen Sozialpsychiatrie-Vereinbarung, hauptsächlich niederfrequente, verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Gesprächsangebote, auch zur Elternberatung oder als Eltern-Kind-Termine. Eine Verhaltenstherapie, mit z.B. wöchentlichen Terminen als Therapie im Antragsverfahren, können wir leider nicht anbieten.
Sind weiterführende Maßnahmen wie eine Psychotherapie im Antragsverfahren bei einem Kinder- und Jugendlichentherapeuten, eine Krankenhausbehandlung oder eine Rehabilitationsbehandlung (Kur) indiziert, helfen wir diese in die Wege zu leiten und bieten z.B. überbrückende Termine an.
Bei entsprechender Indikation erfolgt die Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln wie Ergotherapie oder Logopädie.